Softwarebezogene Erfindungen, computerimplementierte Erfindungen (CII Computer Implemented Inventions)
Während der letzten zehn Jahre hat es Änderungen in der europäischen Rechtsprechung gegeben in Hinblick auf den Schutz von softwarebezogenen Erfindungen. Demnach werden zunehmend "nicht technische" Merkmale bei der Bewertung des erfinderischen Schritts nicht berücksichtigt, was den Schutz von softwarebezogenen Erfindungen erschwert.
Damit lässt sich nun über nationale Patentanmeldungen, vergleichbarer oder auf Grund der größeren Kontinuität in der nationalen Rechtsprechung sogar mit größerer Sicherheit vorhersagbarer Schutz für softwarebezogene Erfindungen erreichen. In den folgenden technischen Gebieten ist Softwareschutz bspw. durch die deutsche Rechtsprechung anerkannt:
- Regelungsschaltungen für Autos (Antiblockiersystem, ABS),
- Telekommunikationsnetzwerke,
- Datennetzwerke,
- Verändern der Arbeitsweise des Computers (Seitenbuffer, Cache-Speicher).
Eine andere Problematik ist die Beziehung zwischen Softwarepatenten und Open-Source-Software. Programmierer bevorzugen oft Open-Source-Software und sind gegen Patente auf Software bzw. Programme. Ein Grund besteht darin, dass sie befürchten, dass das freie Programmieren eingeschränkt werden könnte. Wir sind der Meinung, dass es ein Miteinander von Open-Source-Software und Softwarepatenten geben kann. Es macht Sinn, einen Pool von Open-Source-Software auch durch Patente zu schützen. Es können Patentlizenzen verfügbar sein für Nutzer der Open-Source-Software. Auf diese Art ist es möglich, die Interessen der Nutzer des Softwarepools gegen die Interessen von Nutzern anderer Pools oder gegen Firmen zu schützen, die kein Mitglied in dem Softwarepool sind.
Ein zweiter Grund für die Ablehnung von Softwarepatenten bei Programmierern liegt darin, dass sie denken, dass der Schutz von Software durch Patente zu eng bzw. zu anwendungsbezogen ist. Tatsächlich ist es aber so, dass der Schutz von Software durch das Urheberrecht sehr eng ist und sich hauptsächlich auf das Kopieren, aber nicht auf das Umprogrammieren oder das gezielte Verändern von Programmen bezieht.
Wir haben Patentanmeldungen zum Beispiel in den folgenden Bereichen ausgearbeitet und zum Patent geführt:
- Verfahren zum Bestimmen von Schwächen in der Produktion verwendend statistische Daten,
- Verfahren zum Überwachen der Produktion basierend auf "justierten" Werten,
- Verfahren zum automatischen Verändern von Entwurfsdaten (Design) einer integrierten Schaltung mit Linermaterial,
- Verfahren zum Modifizieren von Entwurfsdaten für die Produktion von Halbleiterkomponenten,
- Verfahren zur nichtlinearen Optimierung, verwendend einen Kalmanfilter,
- Verfahren zum Verbessern des Viterbialgorithmus,
- Verfahren zum Vermitteln von Prozessdaten, und - Verfahren zum Erstellen von anwenderspezifischen Daten und mit diesem Verfahren erstellte Daten.
Weiterhin haben wir Spezialwissen im Schutz von:
- neuronalen Netzen (Neural Networks NN),
- zellularen neuronalen Netzen (Cellular Neural Networks CNN),
- Fuzzy Systemen, siehe J. Richardt, F. Karl and C. Müller, "Connection between fuzzy theory, simulated annealing, and convex duality", Fuzzy Sets and Systems, Bd. 96, Ausgabe 3 (Juni 1998), Elsevier North-Holland, Inc.
- Schaltungen, die chaotische Signale erzeugen.